Vorstand

Rolf von Allmen
Rolf von AllmenPräsident
Christian Grau
Christian GrauVizepräsident
René Mangold
René MangoldKassier
Michel Korzepa
Michel KorzepaFairplay
Tina Saracino
Tina SaracinoSpiko
Marcel Hägler
Marcel HäglerSpikosekretär
Benedikt Federer
Benedikt FedererJuniorenobmann
Luca Romanelli
Luca RomanelliSeniorenobmann
Michel Morf
Michel MorfBeisitzer
Adrian von Allmen
Adrian von AllmenSponsoring

Statuten 2026

Zur Genehmigung an der ordentlichen Generalversammlung.

Abstimmung an der GV

Die revidierten Statuten werden an der ordentlichen Generalversammlung zur Abstimmung gebracht. Mitglieder können Anträge bis spätestens 10. Juni schriftlich einreichen. Für die Annahme ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Was sind Statuten?

Die Statuten bilden den rechtlichen Rahmen des Vereins. Sie regeln die Grundstruktur: Zweck des Vereins, Mitgliederkategorien, Organe und deren Kompetenzen, Finanzierung sowie Haftung. Sie sind das massgebende Regelwerk, dem alle Mitglieder, Spieler und Funktionäre unterstellt sind. Operative Details wie Trainingszeiten, Spielplanung oder interne Abläufe sind nicht Gegenstand der Statuten. Diese werden vom Vorstand in separaten Reglementen und Weisungen geregelt und können flexibel angepasst werden.

Geschichte der Statuten

  • Gründungsstatuten // 31. Oktober 1952 // Gründung des FC Wollishofen. Die ersten Statuten werden anlässlich der Vereinsgründung verabschiedet.
  • Erste Nachträge // 12. Februar 1958 // Ergänzungen und Anpassungen zu den Gründungsstatuten.
  • Vollständige Revision // 4. Juli 1974 / 2. Juli 1975 // Neue Statuten ersetzen die Gründungsstatuten und alle Nachträge. Diese Version ist seither, über 50 Jahre, gültig.
  • Revision2026 // Umfassende Überarbeitung durch den Vorstand. Ziel: Anpassung an die heutige Vereinsrealität, klarere Strukturen und moderne Grundsätze.

Was ändert sich und weshalb?

Die bisherigen Statuten stammen aus dem Jahr 1975. Der Spielbetrieb ist gewachsen, die Organisation komplexer geworden, und die Anforderungen von Verbänden haben sich weiterentwickelt. Ziel der Revision ist eine klare, praxistaugliche Grundlage, ohne die Identität und Werte des Vereins zu verändern.

  • Ethik und Verhalten // Fairer, respektvoller Sport. Schutz von Kindern und Jugendlichen. Anerkennung der ethischen Grundsätze des Schweizer Sports.
  • Haftung // Klare Regelung: Nur das Vereinsvermögen haftet. Keine persönliche Haftung der Mitglieder. Selbstversicherungspflicht.
  • Spielkommission // Ständige Spielkommission (Spiko) für Aktiv- und Seniorenmannschaften. Kompetenzen und Berichterstattung geregelt.
  • Vorstand // Interessenkonflikte müssen offengelegt werden. Zirkularbeschlüsse zulässig. Zeichnung kollektiv zu zweien.
  • Finanzwesen // Einnahmequellen transparent dargestellt. Satz zum separaten Juniorenbudget gestrichen – entspricht der gelebten Praxis.
  • Diverses // Korrekturen: Kasus Art. 14, Dopplung in Art. 17, Stimmrecht Art. 12, ZGB-Artikelnummer Art. 1.

Ehrenmitglieder

Marcel Spahni
Marcel SpahniEhrenpräsident
Alfons Piller (†)
Andreas Schlachter
Anton Schönbächler (†)
Bruno Lendenmann
Christian Grau
Ernst Bachmann
Gino Bergmann (†)
Fredi Vogler (†)
Heini Oechslin (†)
Michael Weber (†)
Otto Hornickel
René Mangold
Urs Jordan
Urs Kobi
Walter Neeracher